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von der IHK Rhein Neckar öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Untersuchungen und Beurteilung von Gewässergefährdungen und -schäden |
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Altlasten und schädliche Bodenverunreinigungen Maßgebend für die Beurteilung von Altlasten und
schädlichen Bodenverunreinigungen auf Grundstücken und Flächen ist
das Bundes-Bodenschutzgesetz BBodSchG vom 17.03.1998 und die
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung BBodSchV vom 12.07.1999. Mit
diesen Bundesgesetzen hat der Gesetzgeber die länderumfassende und
einheitliche Grundlage für die Bewertung von Altlasten und
Bodenverunreinigungen geschaffen. Man unterscheidet zwischen Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen: Im Sinne des Gesetzes sind Altlasten
Altlastenverdächtige Flächen "Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht".
Für die Praxis im Grundstücksverkehr sind Untersuchungen auf Altlasten und deren herkunft bzw. deren Verursacher von Bedeutung da bei Kontaminationen nicht unerhebliche Kosten für den Grundstückseigentümer entstehen können.
Besondere Vorsicht ist z.B. geboten bei - stillgelegten Industrie- und Gewerbeanlagen, - ehemalige Tankstellen - ehemalige Gefahrstofflager
Da die "alten Lasten" in Boden und Grundwasser jedoch immer verborgen bleiben, empfehlen wir grundsätzlich im Grundstücksverkehr auf jeden Fall Untersuchungen auf Altlasten durchführen zu lassen, da hiermit die Schadstofffreiheit eines Grundstückes bescheinigt wird.
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