Sachverständiger  Dipl.-Geologe  Kurt Gommeringer

     von der IHK Rhein Neckar öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für

       Untersuchungen und Beurteilung von Gewässergefährdungen und -schäden

  Home   |  Impressum   |  Kontakt
 

 

 

Altlasten und schädliche Bodenverunreinigungen

Maßgebend für die Beurteilung von Altlasten und schädlichen Bodenverunreinigungen auf Grundstücken und Flächen ist das Bundes-Bodenschutzgesetz BBodSchG vom 17.03.1998 und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung BBodSchV vom 12.07.1999. Mit diesen Bundesgesetzen hat der Gesetzgeber die länderumfassende und einheitliche Grundlage für die Bewertung von Altlasten und Bodenverunreinigungen geschaffen.

§2 BBodSchG definiert hierin den Begriff "schädliche Bodenveränderung" als "Beeinträchtigung der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen".

Man unterscheidet zwischen Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen:

Im Sinne des Gesetzes sind Altlasten 

1. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und

2. Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

 

Altlastenverdächtige Flächen sind wir folgt definiert:

"Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht".

 

Für die Praxis im Grundstücksverkehr sind Untersuchungen auf Altlasten und deren herkunft bzw. deren Verursacher von Bedeutung da bei Kontaminationen nicht unerhebliche Kosten für den Grundstückseigentümer entstehen können. 

 

Besondere Vorsicht ist z.B. geboten bei

-  stillgelegten Industrie- und Gewerbeanlagen,

-  ehemalige Tankstellen

-  ehemalige Gefahrstofflager

 

Da die "alten Lasten" in Boden und Grundwasser jedoch immer verborgen bleiben, empfehlen wir grundsätzlich im Grundstücksverkehr auf jeden Fall Untersuchungen auf Altlasten durchführen zu lassen, da hiermit die Schadstofffreiheit eines Grundstückes bescheinigt wird.   

 

                                                                 Dipl.-Geol. Kurt Gommeringer, Hirschhorner Landstrasse 25, 69412 Eberbach, Tel. 06271/ 9477948, Fax  06271/9477949