Sachverständiger  Dipl.-Geologe  Kurt Gommeringer

     von der IHK Rhein Neckar öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für

       Untersuchungen und Beurteilung von Gewässergefährdungen und -schäden

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zu meiner Person:

Kurzprofil

Kurt Gommeringer 

Diplom-Geologe

Studium der Geologie in Tübingen, seit über 20 Jahren Gutachtertätigkeit

im Bereich Baugrunduntersuchung und Gründungsberatung, Altlasten, Hydrogeologie, Rückbau. 

Berufliche Stationen:

Ingenieurbüro Dr. Hafner + Partner Stuttgart (heute: Dr. Eisele Ingenieurgesellschaft / HPC AG)

Aquaterra GmbH, Bergisch-Gladbach und Stuttgart

TÜV Energie und Umwelt GmbH, Filderstadt und Mannheim (heute: TÜV-Süd AG, München)

IUG-Ingenieurgesellschaft, Gommeringer + Partner in Heidelberg und Eberbach / Baden (eigenes Ingenieurbüro für Baugrunduntersuchung / Altlastenuntersuchung- und Sanierung, kontaminierte Böden und Grundwasser / Hydrogeologie / Rückbau / Geothermie)

GK-Projektentwicklung GmbH, Eberbach, Gesellschaft für Erdwärmeanlagen (eigenes Unternehmen)

 

seit Januar 2004 öffentl. best. und vereid. Sachverständiger (IHK Mannheim) für die Untersuchung und Beurteilung von Grundwassergefährdungen und Grundwasserschäden

 

 

 

 

Meine öffentliche Bestellung und Vereidigung wurde von der Industrie und Handelskammer Rhein-Neckar in Mannheim

am 02.12.2008 um weitere 5 Jahre verlängert bis zum 31.12.2013 

 

 

 

Rundstempel

 

Bestellungsurkunde

 

Dokument der Verlängerung der Bestellung bis 2013

 

    

 

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige:

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von höchster Qualität. Doch leider ist es für den Auftraggeber bisher nicht immer leicht gewesen, in der Flut von Anbietern im Sachverständigenwesen den richtig qualifizierten Sachverständigen sofort zu finden.

 

Die Aufgaben und Pflichten  des Sachverständigen:

Sachverständige nehmen aufgrund ihrer Sachkunde und Erfahrung zu tatsächlichen Sachverhalten Stellung und erteilen fachlichen Rat, beantworten aber keine Rechtsfragen und subsumieren schon gar nicht tatsächliche Sachverhalte unter rechtliche Tatbestände. Mithin haben Sachverständige die Aufgabe, unparteiisch, unabhängig und objektiv den vom jeweiligen Auftraggeber vorgegebenen Sachverhalt fachlich zu beurteilen oder zu bewerten, so dass das Gutachtenergebnis von jedermann, dem das Gutachten vorgelegt wird, akzeptiert werden kann. Der Sachverständige muss also glaubhaft und vertrauenswürdig sein, so dass seine gutachtliche Aussage verkehrsfähig wie eine Urkunde ist. Mit Hilfe seiner Gutachten können gerichtliche Streitigkeiten vermieden oder, falls es dazu kommen sollte, richtige und gerechte Entscheidungen getroffen werden.

·        In einer besonderen gesetzlich geregelten Bestimmung (vgl. § 36 GewO, § 91 HwO) ist der Sachverständige für einen bestimmten Zeitraum (5 Jahre)  öffentlich bestellt und vereidigt.

·         Sachverständige müssen einen Eid dahingehend ablegen, dass sie ihre Gutachten und sonstigen Aufgaben unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und persönlich erstatten.

·         Sachverständige werden nur dann öffentlich bestellt, wenn sie zuvor besondere Sachkunde nachweisen und keine Bedenken gegen ihre persönliche Integrität bestehen.

·        Sachverständige werden in Gerichtsverfahren zur Gutachtenerstattung herangezogen.

·         Sachverständige unterliegen während der Zeit ihrer öffentlichen Bestellung einem umfangreichen Pflichtenkatalog mit entsprechender Kontrolle durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

·         Sachverständige verlieren ihre öffentliche Bestellung durch Widerruf, wenn sie gegen den Pflichtenkatalog verstoßen.

  

Eine Liste der öffentlich bestellten Sachverständigen erhält man bei der jeweiligen örtlichen Bestellungskörperschaft, also vor allem bei den Kammern. Einige Gesamtverzeichnisse z.B. das der Industrie- und Handelskammern findet man im Internet unter http://svv.ihk.de

 

 

 

                                                                 Dipl.-Geol. Kurt Gommeringer, Hirschhorner Landstrasse 25, 69412 Eberbach, Tel. 06271/ 9477948, Fax  06271/9477949